Vereinsförderung
Die Stadt Bretten fördert das bürgerschaftliche Engagement auch finanziell. Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Unterstützung:
Jugendförderung
Investitionsförderung
Überlassung von Räumlichkeiten
zur Informationsseite
Förderung von Unterhaltungskosten vereinseigener Sportanlagen und -einrichtungen
Die benötigten Anträge sind hinter den einzelnen Fördermöglichkeiten verlinkt. Die Förderrichtlinien finden Sie hier:
Ansprechpartner
Wenn Sie Fragen haben oder einen Antrag stellen möchten, sprechen Sie uns an!
Bürgermeisteramt Bretten
Amt Bildung und Kultur
Tel.: 07252 921-423
E-Mail: vereine@bretten.de
Hallen- und Raumvermietung
Für Vereine und Organisationen in Bretten stehen unterschiedliche Räumlichkeiten zur Verfügung, welche gegen ein Entgelt benutzt werden können. Dieses kann den Regelungen in dem Dokument
entnommen werden.
Nähere Informationen zu der Vermietung der Hallen in der Kernstadt erhalten Sie beim
Benutzerhandbuch chayns
Die ersten Schritte
- Prüfen Sie die Verfügbarkeit Ihres favorisierten chayns-Seitennamens auf chayns.net.
- Nach der erfolgreichen Prüfung können Sie sich anmelden oder registrieren.
- Sie werden nun gefragt, ob Sie die Seite anlegen möchten. Klicken Sie auf Okay, dann wird Ihre Seite angelegt und direkt danach erscheint Ihre Seite. Sie können sofort loslegen, diese zu bearbeiten - sie ist in einem „Baustellenmodus“ und wird erst für die Öffentlichkeit sichtbar, wenn Sie dies aktivieren. Somit haben Sie die Zeit, Ihre Seite vorzubereiten, bis sie soweit ist, dass Sie sie veröffentlichen möchten.
- Hier die wichtigsten Bereiche Ihrer neuen Seite im Überblick:
Der Schieberegler lässt Sie zwischen der Bearbeitungsansicht (grün, rechts) und der Standardansicht hin- und herspringen.
Das Hamburger-Menü ist auf Seiten, welche im „Exlusiv-Modus“ sind, ausgeblendet. Dieses müssen Sie einfach anklicken, dann öffnet es sich und mit ihm alle wichtigen Untermenüs, in denen Sie Einstellungen oder Inhaltsänderungen vornehmen können.
Im ersten Abschnitt des Menüs haben Sie immer Ihren persönlichen Bereich (zum Abschnitt springen).
Als zweites kommen die Einstellungen für Sie als Redakteur oder Seitenmanager (zum Abschnitt springen).
Darunter sind die angelegten Seiten, welche Sie zur Ansicht oder zur Bearbeitung auswählen können. Ausgegraute Seiten sind nicht für die Öffentlichkeit sichtbar. Beachten Sie auch, dass Sie als Seitenmanager Seiten und Inhalte sehen können, welche die Öffentlichkeit nicht sehen kann.
Persönlicher Bereich
Administrationsbereich
Unter Ihrem Namen finden Sie den Administrationsbereich mit dem Namen Ihrer chayns Seite.
Klicken Sie rechts neben dem Namen auf den Schieberegler, so stellt sich dieser auf grün und Sie können die Seite bearbeiten. Auf rot sehen Sie die Seite so, wie ein Besucher Sie sehen würde.
Pages bearbeiten
Applications
FAQ / Häufig gestellte Fragen
chayns-Seiten
Webseite für Organisationen
Ihre Vereinswebseite ist technisch schon weit über dem „Verfallsdatum“? Sie möchten ein ansprechenderes Design bzw. eine einfachere Handhabung zum Einstellen von Inhalten?
Gerne unterstützt Sie die Stadt Bretten dabei. Die Verwaltungssoftware chayns der Firma Tobit.Software ist einfach zu bedienen, kann direkt mit der Engagementplattform Bretten verbunden werden und wird automatisch aktualisiert. Auch bleibt die Webseite grafisch stets ansprechend, zeitgemäß und kompatibel für den Aufruf über Tablets und Smartphones. Bei der Ersteinrichtung unterstützen wir Sie gerne. Die weitere Verwaltung der Inhalte bleibt aber selbstverständlich gänzlich bei Ihnen als Organisation.
Welche weiteren Funktionen bietet die neue Webseite für meinen Verein / meine Organisation?
Sie können zahlreiche Features nutzen, wie zum Beispiel für Veranstaltungen werben, ehrenamtliche HelferInnen suchen, Social-Media-Beiträge automatisch auf Ihrer chayns-Webseite und gleichzeitig auf der Engagementplattform posten, sich mit anderen NutzerInnen austauschen und vieles mehr.
Welche Vorteile bietet die Plattform / die neue Webseite für mich als BürgerIn / Mitglied?
Auch für die BürgerInnen unserer Stadt sowie Ihre Mitglieder bietet diese Lösung einen deutlichen Mehrwert. Durch die Verknüpfung mit der Engagementplattform sind die Angaben zu Ihrer Organisation auf der Engagementplattform immer aktuell und durch Sie unkompliziert sowie schnell änderbar. Auch Angebote in die Freiwilligenbörse können Sie schnell einstellen, sich in einem Forum austauschen und vieles mehr. Es gibt die Möglichkeit der Einrichtung eines geschützten Mitgliederbereichs, die Abrechnung von Veranstaltungen, und viele weitere Funktionen.
Kurzum, alle Besucher erhalten alle aktuellen Informationen über Ihre Webseite und gleichzeitig über die Engagementplattform, ohne mühsam zwischen verschiedenen Seiten hin- und herspringen zu müssen.
Welche Vorteile bietet die Vernetzung der Webseite mit der Engagementplattform für die Stadt Bretten?
Die Stadt Bretten möchte die Vereine und Organisationen bei ihrer freiwilligen Tätigkeit unterstützen und den BürgerInnen eine Möglichkeit bieten, ohne großen Aufwand das bunte und vielseitige Geschehen der Stadt auch online verfolgen zu können. Ziel ist es, die Stadtgesellschaft insgesamt besser untereinander zu vernetzen.
Was kostet die Teilnahme an der Plattform meinen Verein / meine Organisation?
Die Plattform wird für Engagementorganisationen möglichst kostengünstig zur Verfügung gestellt. Die Kosten sind davon abhängig, welche Features Sie nutzen möchten (z.B. eine eigene Domain wie engagement-bretten.de), die Grundfunktionen sind kostenfrei. Ziel ist es, am Ende nicht teurer zu sein als andere Website-Provider. Hier haben wir Ihnen die optionalen Kosten aufgeschlüsselt.
Führungszeugnis für Freiwillige
Ein bei Engagierten, Vorständen und Führungskräften immer wiederkommendes Thema: das Führungszeugnis. Hier ein Überblick auf die wichtigsten Fragen:
Für welche Tätigkeiten wird ein (erweitertes) Führungszeugnis im Engagementbereich benötigt bzw. empfohlen?
Insbesondere in dem sensiblen Bereich der Kinder- und Jugendhilfe oder der Durchführung von Freizeiten, Veranstaltungen etc., welche mit Kindern- und Jugendlichen durchgeführt werden, sind die Organisationen und Träger der Angebote durch das Bundeskinderschutzgesetz verpflichtet, von hauptberuflichen Mitarbeitenden ein erweitertes Führungszeugnis vor oder unmittelbar nach Beginn der Tätigkeit einzufordern.
Bei freiwilligen Mitarbeitenden muss abhängig von der Art des Engagements, der Dauer und der Möglichkeit des Kontakts zu Kindern und Jugendlichen vom Träger entschieden werden, ob ein erweitertes Führungszeugnis erforderlich ist.
Empfehlenswert ist auch in anderen sensiblen Bereichen, wie der Seniorenhilfe, je nach Zielgruppe des Angebots, eine solche Bewertung ebenfalls vorzunehmen und gegebenenfalls ein Führungszeugnis einzufordern.
„Einfaches“ oder erweitertes Führungszeugnis?
Das reguläre, oft als „einfaches“ Führungszeugnis bezeichnet, führt weniger schwere Verurteilungen nicht auf. Ein erweitertes Führungszeugnis führt auch Sexualstraftaten oder Straftaten gegen Persönlichkeitswerte auf. Es ist aber durch die einfordernde Organisation schriftlich zu begründen (siehe Beantragung), warum ein erweitertes Führungszeugnis benötigt wird, beispielsweise aufgrund dem Umgang mit Schutzbefohlenen im jeweiligen Engagement.
Kostet das Führungszeugnis Geld?
Grundsätzlich ist die Erstellung eines Führungszeugnisses nicht kostenfrei. Ist die Organisation, welche ein Führungszeugnis von dem Engagierten einsehen möchte, durch das Finanzamt als gemeinnützig anerkannt, kann bei der Beantragung des Führungszeugnisses eine Gebührenbefreiung beantragt werden. Hierfür wird eine schriftliche Bestätigung (siehe Beantragung) benötigt.
Wie funktioniert die Beantragung?
1. Im Falle eines erweiteren Führungszeugnisses: Die Organisation stellt der engagierten Person ein offizielles Schreiben aus, in welchem begründet wird, warum ein erweitertes Führungszeugnis notwendig ist.
2. Wenn eine Gebührenbefreiung beantragt werden soll, muss eine schriftliche Bestätigung mit den Kontaktdaten des Engagierten und der jeweiligen Organisation bei der Antragstellung mitgebracht werden.
3. Die engagierte Person vereinbart einen Termin beim Bürgerservice der Stadt Bretten. Es ist notwendig, dass Sie persönlich erscheinen. Sie benötigen ein amtliches Ausweisdokument wie Ihren Personalausweis oder Reisepass. Wenn keine Gebührenbefreiung vorliegt, fallen 13,00 € Gebühr an.