Führungszeugnis für Freiwillige
Ein bei Engagierten, Vorständen und Führungskräften immer wiederkommendes Thema: das Führungszeugnis. Hier ein Überblick auf die wichtigsten Fragen:
Für welche Tätigkeiten wird ein (erweitertes) Führungszeugnis im Engagementbereich benötigt bzw. empfohlen?
Insbesondere in dem sensiblen Bereich der Kinder- und Jugendhilfe oder der Durchführung von Freizeiten, Veranstaltungen etc., welche mit Kindern- und Jugendlichen durchgeführt werden, sind die Organisationen und Träger der Angebote durch das Bundeskinderschutzgesetz verpflichtet, von hauptberuflichen Mitarbeitenden ein erweitertes Führungszeugnis vor oder unmittelbar nach Beginn der Tätigkeit einzufordern.
Bei freiwilligen Mitarbeitenden muss abhängig von der Art des Engagements, der Dauer und der Möglichkeit des Kontakts zu Kindern und Jugendlichen vom Träger entschieden werden, ob ein erweitertes Führungszeugnis erforderlich ist.
Empfehlenswert ist auch in anderen sensiblen Bereichen, wie der Seniorenhilfe, je nach Zielgruppe des Angebots, eine solche Bewertung ebenfalls vorzunehmen und gegebenenfalls ein Führungszeugnis einzufordern.
„Einfaches“ oder erweitertes Führungszeugnis?
Das reguläre, oft als „einfaches“ Führungszeugnis bezeichnet, führt weniger schwere Verurteilungen nicht auf. Ein erweitertes Führungszeugnis führt auch Sexualstraftaten oder Straftaten gegen Persönlichkeitswerte auf. Es ist aber durch die einfordernde Organisation schriftlich zu begründen (siehe Beantragung), warum ein erweitertes Führungszeugnis benötigt wird, beispielsweise aufgrund dem Umgang mit Schutzbefohlenen im jeweiligen Engagement.
Kostet das Führungszeugnis Geld?
Grundsätzlich ist die Erstellung eines Führungszeugnisses nicht kostenfrei. Ist die Organisation, welche ein Führungszeugnis von dem Engagierten einsehen möchte, durch das Finanzamt als gemeinnützig anerkannt, kann bei der Beantragung des Führungszeugnisses eine Gebührenbefreiung beantragt werden. Hierfür wird eine schriftliche Bestätigung (siehe Beantragung) benötigt.
Wie funktioniert die Beantragung?
1. Im Falle eines erweiteren Führungszeugnisses: Die Organisation stellt der engagierten Person ein offizielles Schreiben aus, in welchem begründet wird, warum ein erweitertes Führungszeugnis notwendig ist.
2. Wenn eine Gebührenbefreiung beantragt werden soll, muss eine schriftliche Bestätigung mit den Kontaktdaten des Engagierten und der jeweiligen Organisation bei der Antragstellung mitgebracht werden.
3. Die engagierte Person vereinbart einen Termin beim Bürgerservice der Stadt Bretten. Es ist notwendig, dass Sie persönlich erscheinen. Sie benötigen ein amtliches Ausweisdokument wie Ihren Personalausweis oder Reisepass. Wenn keine Gebührenbefreiung vorliegt, fallen 13,00 € Gebühr an.